VERPASSEN SIE NICHT DEN SANIERUNGSSCHECK – SPAREN SIE BARES!

SANIERUNGEN KÖNNEN KOSTSPIELIG SEIN. VERPASSEN SIE NICHT DEN SANIERUNSSCHECK 2023/2024 VOM BUNDESMINISTERIUM UND SPAREN SIE DABEI BEIM TAUSCH IHRER NEUEN FENSTER UND TÜREN. WIR HELFEN IHNEN DABEI!

WER KANN EINE FÖRDERUNG BEANTRAGEN?
Der Sanierungsscheck für Ein-/Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Anträge können ab 03.01.2023 solange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis zum 31.12.2024. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter www.sanierungsscheck23.at/efh.

WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung)

FÖRDERUNGSFÄHIGE KOSTEN – FENSTER UND AUSSENTÜREN
Für die Förderungsmöglichkeit „Einzelbauteilsanierung Fenster“ müssen zumindest 75% der bestehenden Fenster getauscht werden. Der U-Wert der neuen Fenster darf maximal 1,1 W/m²K betragen. In Kombination mit einem Fenstertausch ist auch der Tausch von Balkon-, Terrassen- und anderen Außentüren sowie Sonnenschutz inklusive Montage förderungsfähig.

WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. Bei der „Einzelbauteilsanierung Fenster“ inklusive Türen, Sonnenschutz und Montage, beträgt diese 50% aller förderungsfähigen Kosten und maximal 3.000,00 Euro.

CHECKLISTE BEI DER ANTRAGSTELLUNG
Bei Sanierung/Tausch der Fenster und Türen:
* Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes ODER die ersten 3 Seiten eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre alt) ODER ein Gesamtsanierungskonzept
* Meldezettel (der Antragsteller muss nicht am Standort des zu sanierenden Gebäudes gemeldet sein)

Quelle: Sanierungsscheck Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus 2023/2024 – Umweltförderung (umweltförderung.at)